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Kundgebung Stopp 5G-Mobilfunk Bürgerinitiativen gegen die Änderung der hessischen Bauordnung (HBO) am 10.3.20 in Wiesbaden

Frankfurt, 4.03.2020

Kundgebung Stopp 5G-Mobilfunk Bürgerinitiativen gegen die Änderung der hessischen Bauordnung (HBO) am 10.3.20 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr am Mauritiusplatz in Wiesbaden

Kein Rollout von 5G-Mobilfunksendemasten
Keine Aushebelung  der Mitspracherechte der Bürger
Wahrung des Vorsorgeprinzips – Schutz des Lebens

Einen Tag vor der Anhörung im Landtag bezüglich der Gesetzesänderungen der hessischen Bauordnung (HBO) treffen sich mehrere Stopp 5G-Mobilfunk Bürgerinitiativen (Frankfurt, Taunus, Gießen, Wiesbaden, Darmstadt, Dreieich) am 10.03.20 in Wiesbaden zu einer Kundgebung am Mauritiusplatz.

Sie wollen darauf aufmerksam machen, dass durch die geplante Änderung der HBO, von der Bevölkerung nahezu unbemerkt, Tür und Tor für den Ausbau der 5G-Mobilfunktechnologie geöffnet wird, ohne an den gesundheitlichen Schutz der Bürger zu denken.

Laut den Bürgerinitiativen ist die gesundheitsschädigende Wirkung von elektromagnetischer Strahlung auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt bereits durch über 1.000 unabhängige Studien erwiesen.

Daher erfolgte durch die Bürgerinitiativen auch eine Eingabe/Petition an den Ausschuss Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen des Hessischen Landtags.

Die Grundlagen der Kundgebung und der eingereichten Petition im Detail ausformuliert:

Die Landesregierung aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Änderungsantrag zur hessischen Bauordnung (Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung (Drucksache 20/1645)) eingebracht, der den Ausbau von 5G- Mobilfunkmasten enorm erleichtern und bisherige „Hindernisse“ bei Genehmigungsvorschriften aus dem Weg räumen soll.

Dies sei eine weitere Umsetzung des hessischen Mobilfunkpaktes 2018, in dem sich die hessische Landesregierung verpflichtet hat, die Mobilfunkbetreiber bei der Einführung von 5G zu unterstützen.

Die Stopp 5G-Mobilfunk Bürgerinitiativen kritisieren die geplante Absegnung von 5G-Mobilfunksendemasten durch ein Standardgenehmigungsverfahren.
Einmal mit Typengenehmigung zugelassen, könnten die 5G-Sendeamasten ganz ohne weitere Baugenehmigung legal aufgestellt werden. Dadurch werden die Bürgermitspracherechte und Gesundheitsinteressen der Bürger missachtet.

Mit dieser Vorgehensweise verletze die hessische Landesregierung allerdings §3 und §13 der bisherigen Hessischen Bauordnung in der Fassung vom Juli 2018.

Diese lauten:
§ 3 Allgemeine Anforderungen:
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.“(HBO a.F.).

„§ 13  Schutz gegen schädliche Einflüsse
Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, Einflüsse der Witterung, pflanzliche oder tierische Schädlinge oder durch andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen“ (HBO a.F.).

Überdies würde durch die geplante Änderung dem Bürger sein Mitspracherecht entzogen.

Da die Landesregierung mit der Einführung des §77a rechtstaatliche Garantien der Bürgerbeteiligung zum Schutz der Bevölkerung, die in der alten HBO vorhanden sind, aushebeln würde.

Die Mitspracherechte der Kommunen und Nachbarschaften sowie öffentliche Bekanntmachungen, die in den Paragraphen §71 und §72 geregelt sind, würden bei den Typengenehmigungen nicht mehr gelten.

Die hessische Landesregierung handele mit der vorbehaltlosen Unterstützung der Mobilfunkbetreiber bei der Einführung von 5G, ohne die Gefährdung von Leben, Gesundheit und der natürlichen Lebensgrundlagen durch diese Technologie zu berücksichtigen.

Die jeweiligen Stopp 5G-Mobilfunk Bürgerinitiativen verlangen von den die Landtagsabgeordneten eine  Kehrtwende!
Die geplanten Gesetzesänderungen der HBO, die zur Erleichterung der Genehmigungsverfahren für 5G und dem Ausschluss der Mitspracherechte der Bevölkerung dienen, sollen eine Absage erhalten.


Überdies solle die Einführung von 5G an sich gestoppt werden, solange die Unbedenklichkeit dieser Technologie nicht durch unabhängige Studien erwiesen ist.

Die Anhörung im Ausschuss Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen findet am Mittwoch, den 11.3.20 um 14:00 Uhr im hessischen Landtag statt. Die Anhörung ist öffentlich. Wer Interesse hat, kann sich anmelden, jedoch ohne Redemöglichkeit.

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Hessische Bauordnung 2018
https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/181219_hbo_10.5.pdf

GesetzentwurfFraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung  Drucksache 20/1645  03. 12. 2019
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/5/01645.pdf

Text der Eingabe an den Landtag von der Bürgerinitiative Stopp 5G Frankfurt
https://frankfurt5gfreihome.files.wordpress.com/2020/03/eingabe-an-ausschuc39fwva-hbo.pdf

Ein Film- und Diskussionsabend rund um die 5G-Mobilfunktechnologie am 13.02.2020 im Rudolf Steiner Haus in Frankfurt

Aufklärung statt Desinformation – das Leben schützen
Kein 5G-Ausbau ohne vorherige
Technologiefolgenabschätzung und gesundheitliche Unbedenklichkeitserklärung durch unabhängige Langzeitstudien

Während Technologiekonzerne und Politik die neueste Mobilfunkgeneration 5G als unerlässlich für die moderne digitale Infrastruktur ansehen,  machen sich immer mehr Bürger Gedanken über die gesundheitlichen Belastungen. Die offizielle Desinformation ist groß.  Daher luden die Bürgerinitiativen „Stopp 5G Frankfurt“ und die „Taunus-Initiative-Stoppt 5G“ zu einem Film- und Diskussionsabend im Rudolf Steiner Haus in Eschersheim ein, um aufzuklären und über die Risiken dieses neuen Mobilfunkstandards zu informieren.

Rund 100 interessierte Bürger fanden sich am 13.02.20 um 19:30 Uhr ein, um den Film „Die gesundheitliche Wirkung der Mobilfunkstrahlung – Faktencheck“ von Klaus Scheidsteger zu sehen.

Eine Moderatorin der der „Taunus-Initiative-Stoppt 5G“ führte spontan durch den Abend.
Sie warnte vor 5G mit den Worten: Die Erde hat ein Magnetfeld, das uns vor der kosmischen Strahlung schützt und wir bauen unterhalb dieser Magnetosphäre der Erdenun die Strahlung selber hin – durch ein engmaschiges Netz von Mobilfunkantennen, sogenannten „smarten“ Geräten und Satelliten im Orbit.

Überdies vernetze sich bei 5G, durch die SmartHome-Geräte, alles miteinander, wodurch ein einziger riesiger Elektrosmog entstünde.

Auch müsste bei diesen hochfrequenten Strahlen, wegen der geringeren Reichweite alle 150 Meter eine 5G-Antenne installiert werden. Da die 5G-Strahlenintensität durch 64 Strahlenkeulen je Senderichtung deutlich höher sei, als die der vorherigen Mobilfunkgenerationen mit nur einer Strahlenkeule pro Senderichtung, wäre dies nicht nur für die stetig ansteigende Zahl von elektrosensiblen Menschen sehr bedrohlich, sondern für alle Menschen.

So fordern beide Bürgerinitiativen, dass die Unschädlichkeit dieser neuen Mobilfunktechnologie erst einmal durch unabhängige Langzeitstudien bewiesen werden muss, bevor sie flächendeckend implementiert werden darf.

Der erste Teil des Films, ein Interviewausschnitt mit Dr. Barrie Trower, einem ehemaligen MI5 und MI6, Geheimdienst-Experten aus Großbritannien, ging detailliert auf die enormen, aber bisher weitgehend verschwiegenen Risiken und gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung auf Kinder ein.

Barrie Trowers erschreckendes Fazit: Bereits im Bauch der Mutter wirken sich Mobilfunkstrahlen schädlich auf die DNA-Bildung des Embryos aus. Bei Handynutzung direkt am Ohr dringen die Strahlen bei Kindern tiefer ins Gehirn ein als bei Erwachsenen. In Schulen oder Universitäten verursachen WLAN- und Mobilfunkstrahlen Lern- und Konzentrationsstörungen bis hin zu ADHS und Burnout.

Auch die sozialen Kompetenzen würden durch die vermehrte Smartphone-Nutzung negativ beeinflusst. Anstatt miteinander zu reden, schicken sich zwei Jugendliche lieber Text-Nachrichten, auch dann, wenn sich beide im selben Raum befänden. Ca. 11.000 Nachrichten verschickt ein „smarter“ Jugendlicher im Monat.

Neben Dr. Barrie Trower kamen weitere Experten in Klaus Scheidstegers Film zu Wort:

• Prof. Dr. med. Wilhelm Mosgöller, Med. Uni Wien, Athem 1+2 Studienkoordinator

• Prof. em. Prof. Dr. med. Dr. med. habil Karl Hecht, Professor für Neurophysiologie und für experimentelle und klinische pathologische Physiologie der Humboldt-Universität (Charité) zu Berlin, Mitglied der russischen Akademie der Wissenschaften

• Dr. med. Monika Krout, Umweltmedizinerin, Aachen

• Dr. Devra Davis, Krebsforscherin, Gründerin Environmental Health Trust, USA

• Gesundheitsministerium Zypern, Nationales Komitee für Umwelt und Kindergesundheit

Auch diese Experten raten davon ab, sich durch das Mobiltelefon den Tagesablauf definieren zu lassen. Neben einer möglichen gesundheitlichen Schädigung durch die Strahlung, ersichtlich an einer Anhäufung von Krebsfällen in der direkten Umgebung von Mobilfunkmasten, würde die häufige Mobilfunknutzung auch zu einem Suchtverhalten führen. Etwa zur Sucht nach dem nächsten „Like“ bei Facebook, damit das Glückshormon Dopamin im Organismus freigesetzt wird.

Was kann der einzelne Bürger machen, um den Strahleneinfluss zu minimieren?

Im Film verriet eine werdende Mutter, mit welchen Maßnahmen sie ihr Ungeborenes schützt:

– Über das Festnetz telefonieren- Computer und andere Geräte verkabelt ans Netz bringen
– Mobile Geräte nur im Flugmodus oder ausgeschaltet in Körpernähe tragen

– So oft es geht den Flugmodus aktivieren oder mobile Geräte ausschalten
– Nachts Drahtlosnetzwerke deaktivieren (automatische Nachtschaltung)

– Reduzierung  der Sendeleistung des Routers auf das Minimum.

( Mehr Infos über WLAN- & Router Konfiguration:
https://www.diagnose-funk.org/themen/mobilfunk-anwendungen/router-voice-over-ip )

– Sich nicht in die Nähe von Menschen begeben, die ein mobiles Gerät benutzen.
– Nicht im Auto oder in Aufzügen telefonieren, da dort bei schlechtem Empfang die Sendeleistung erhöht werden muss.

Es gab ein Podium mit Vertretern der beiden beteiligten Bürgerinitiativen mit zwei Diskussionsrunden.

Dabei ergriff ein Hochschul-Lehrer das Wort und machte auf das Problem „Digitalisierung, Energieverbrauch & CO2-Ausstoß“ aufmerksam.

Eine Thematik, die gerade von den Studenten in seinem Unterricht unter die Lupe genommen wurde.
So würden etwa die Server-Rechenzentren in Frankfurt für 20 Prozent des Stromverbrauchs verantwortlich sein und somit mehr Strom verbrauchen als der Frankfurter Flughafen.

Oder der hohe Stromverbrauch von Bitcoin-Transaktionen:
In einem Zeit.de-Artikel ( https://www.zeit.de/2019/32/bitcoin-kryptowaehrung-energieverbrauch-kilowatt-stimmts )

wurde berechnet, dass eine einzige Bitcoin-Transaktion durchschnittlich 200 Kilowattstunden verbraucht. Dies entspricht dem Stromverbrauch von einem Vier-Personen-Haushalt in ca. drei Wochen. Eine reguläre Überweisung benötige hingegen nur eine bis zwei Wattstunden.

Da die riesigen, anfallenden Datenmengen von 5G verarbeitet werden müssen, braucht es enorme Server-Leistungen. Der dadurch erhöhte Strombedarf wird derzeit auf 30% weltweit geschätzt. Das wäre eine erhebliche Zusatzbelastung für das Klima.  

Auch die wirtschaftlichen Interessen der Industrie wurden in den Gesprächsrunden angesprochen: Der Verkauf von SmartHome-Geräten oder das autonome Fahren verspräche einen lukrativen Umsatz für die Konzerne, weshalb die gesundheitlichen Nebenwirkungen vernachlässigt und die Bürger einfach vor vollendete Sendeantennen gestellt werden würden.

Eine Ergänzung zum gesundheitlichen Aspekt der Funkstrahlen: Da der menschliche Organismus an die 70% aus Flüssigkeiten besteht, bedeutet dies, dass sämtliche Stoffwechselprozesse in Ionenform, also bioelektrisch, ablaufen. Unser Nervensystem, ja alle organischen Zellen kommunizieren mit elektrischen Signalen. Es muss also niemand Wissenschaftler sein, um nachvollziehen zu können, dass sich künstlicher Elektrosmog störend bis schädlich auf lebendige Zellen auswirkt. (Mehr Informationen unter: https://www.openpetition.de/pdf/blog/verbot-des-5g-netzes-im-freistaat-bayern_konditionierung-der-wlan-10-hz-pulsation-bildung-eines-stressgedaechtnisses_1570385059.pdf )

Die Moderatorin wies darauf hin, wie wichtig es jetzt sei, sich über die Folgen der 5G-Technologie zu informieren und diese Informationen auch weiter zu vermitteln. Eine Bürgerin äußerte daraufhin die Idee, dass der Einzelne auf die Thematik aufmerksam machen könnte, indem er an die Autoheckscheibe ein Stopp-5G-Zeichen anbringen könnte.

Beispiel eines laminierten Stopp 5G-Zeichens an der Heckscheibe:

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Das Resümee der Veranstaltung: Fortschritt – Ja, allerdings nicht auf Kosten der Gesundheit und der Umwelt. Der Bürger bräuchte kein 5G für ein noch schnelleres Internet, die bisherigen Mobilfunkfrequenzen würden vollkommen ausreichen – jedoch sollte der kommunale Glasfaseraufbau mehr gefördert werden, da er eine strahlungsfreie, schnelle Internetkommunikation ermöglicht.

Mehr Informationen über den Film „ Die Gesundheitliche Wirkung der Mobilfunkstrahlung – Faktencheck“ : https://faktencheck-mobilfunkstrahlung.de/de/


Frankfurt, 15.02.2020 / Larissa Schmidt (Larissa@bewusstsein-gesundheit.de)

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(Vorlage zum freien Gebrauch)

Bäume unter Hochfrequenz (Artikel bei Raum und Zeit)
Neue Belege für einen Zusammenhang zwischen Mobilfunk und Pflanzensterben

https://www.raum-und-zeit.com/oekologie/elektrostress/baeume-unter-hochfrequenz.html

Gegen die Änderung der HBO

Brief an die hessischen Landtagsabgeordneten

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete des Landes Hessen,

die Landesregierung aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Änderungsantrag zur hessischen Bauordnung (Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung (Drucksache 20/1645))eingebracht, der den Ausbau von 5G- Mobilfunkmasten enorm erleichtern und bisherige „Hindernisse“ bei Genehmigungsvorschriften aus dem Weg räumen soll:

„Im Hessischen Mobilfunkpakt hat sich die Landesregierung verpflichtet, am Ausbau des Mobilfunknetzes und im besonderen des 5G-Netzes mitzuwirken. Als ein Hemmnis bei der Umsetzung des neuen 5G-Standards wurde die Vielzahl von Genehmigungsverfahren benannt, die dadurch entstünden, dass die nunmehr benötigte Höhe der Antennenanlagen vielfach 15 m betrage und damit oberhalb der bisherigen Grenze der Baugenehmigungsfreiheit von 10 m liege. Zudem werden die Abstandsvorschriften als weitere Hürde genannt.“

Wir fordern die Landtagsabgeordneten auf, dieser Gesetzesänderung zu widersprechen und ihre Inkraftsetzung zu verhindern.

Hessische Landesregierung verletzt §13 der Hessischen Bauordnung

Mit der Unterstützung der Einführung von 5G, wozu sich die hessische Landesregierung durch den hessischen Mobilfunkpakt 2018 mit den größten Mobilfunkbetreibern der Deutschen Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland verpflichtet hat, verletzt die hessische Landesregierung §13 der Hessischen Bauordnung. Dieser besagt:

§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse

Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, Einflüsse der Witterung, pflanzliche oder tierische Schädlinge oder durch andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. „

Die Einführung von 5G wird massive Gesundheitsschädigungen zur Folge haben, denn die Menschen werden damit einer massiv erhöhten Einwirkung hochfrequenter Strah-lung (HF) ausgesetzt.
Die gesundheitsschädigende Wirkung von Microwellenstrahlung auf Mensch und Umwelt ist bewiesen: 1. durch die steigende Anzahl von Elektrosensiblen; 2. durch viele tausend von Fachleuten gegengeprüfte klinische Studien: Diese zeigen auf, dass bereits die elektromagnetischen Felder der 3. und 4. Generation erhebliche Schädigungen bei Menschen, Tieren und Pflanzen bewirken – in den Organsystemen sowie in der Zell- und DNA-Struktur, womit jene Techniken bereits heute zu einem nicht unerheblichen Anteil zur Entstehung der wichtigsten Zivilisationskrankheiten wie Krebs, Herzerkrankungen und Diabetes beitragen. Sicher ist: Mit Einführung des 5G-Mobilfunknetzes, das 10- bis 100mal leistungsfähiger ist als 4G, wird dieser Anteil erheblich ansteigen bzw. die Zahl der Betroffenen deutlich zunehmen. (Quelle)

Hat die hessische Landesregierung bei Ihrem massiven Bestreben auch noch die letzten Funklöcher zu schließen, darüber nachgedacht, wohin dann die vielen Elektrosensiblen, die durch genau diese Politik immer mehr werden, fliehen sollen, wenn es keine Funklöcher mehr gibt ?

Dem globalen Beschluß zur Einführung von 5G ging kein Unbedenklichkeitsnachweis voraus, wie das beispielsweise bei der Einführung von neuen Medikamenten heute dank den Lehren, die aus der Contergan – Affäre gezogen wurden, üblich ist.

Wollen wir den Contergan – Skandal heute im Fall von 5G wiederholen?

Die Verantwortungslosigkeit, einfach per Dekret von der Unschädlichkeit von 5G auszugehen, läßt sich auch nicht durch die skandalösen Grenzwerte für EMF-Strahlung legitimieren.

Die deutschen Grenzwerte sind ein Freibrief für die Industrie und im internationalen Bereich glänzt Deutschland durch besondere Menschenfeindlichkeit. Die Grenzwerte der Länder Schweiz, Italien, Paris City, Polen, Russland und Regionen in Belgien sind 100 bis 10.000 mal niedriger als die deutschen und die der USA. Sie beziehen im Unterschied zu den deutschen auch nicht- thermische, biologische Effekte ein. (Quelle)

Mit der Leugnung der biologische Wirkung der elektromagnetischen Strahlung in ihren Grenzwerten steht Deutschland ganz im Einklang mit den globalen Initiatoren von 5G. Für wie naiv werden wir gehalten, daß wir an die Unwissenheit der Machtelite über die biologischen Schäden glauben sollen, wenn diese aus der Militärforschung mit Mikrowellenwaffen solche Schädigungen ganz genau kennen. Die Tatsache, daß Mikrowellenwaffen mit ähnlichen Frequenzen wie 5G arbeiten, nährt den Verdacht, daß die biologischen Wirkungen vielmehr deshalb ausgeklammert werden, weil die Verantwortlichen die Schäden genau kennen.

Wir fordern von der hessischen Landesregierung für Hessen EMF Grenzwerte einzuführen, die die Erkenntnisse der neuen medizinischen Studien über die gesundheitlichen Schäden von elektromagnetischer Strahlung berücksichtigen.

Der globale flächendeckende Einsatz von 5G stellt ein Experiment an der Menschheit und der Umwelt dar, was durch internationales Recht (Nürnberger Kodex) als Verbrechen definiert ist.

Diese nach internationalem Recht illegale Praxis wird durch die hessische Landesregierung mit dem Mobilfunkpakt und den jetzt beantragten Gesetzesänderungen unterstützt.

Bei der Einführung von Typengenehmigungen gemäß dem vorgeschlagenen §77a HBO, die bei der Landtags- Debatte verschleiernd als Erleichterung von „seriellem Bauen“ „Plattenbauten“ „Gebäude nach dem Baukastensystem“ diskutiert werden, geht es in Wirklichkeit um einen erdrutschartigen Ausschluß von Mitspracherechten der Kommunen und Nachbarschaften, dem Verzicht auf öffentliche Bekanntmachungen und dem Ausschluß der örtlichen Baugenehmingungsbehörden beim Genehmigungsverfahren von 5G – Masten.

Ausschluß der örtlichen Baugenehmingungsbehörden beim Genehmigungsverfahren von 5G – Masten

Die Typengenehmigungen werden von einer zentralen Stelle ( in Hessen in Gießen ) erteilt:

„Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen …

Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen erteilt werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen…

(3) Typengenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Land Hessen…

(4) Eine Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung, ein bauaufsichtliches Verfahren durchzuführen.Die in der Typengenehmigung entschiedenen Fragen sind vonder Bauaufsichtsbehörde nicht mehr zu prüfen „(Drucksache 20/1645).

Das örtliche Baugenehmigungverfahren ist damit reine Formsache, weil mit der Typengenehmigung zentral alle relevanten Fragen schon vorentschieden sind und nicht mehr geprüft werden können.

Ist irgendwo in Deutschland eine Typengenemigung für 5G – Antennen erteilt, haben die Unternehmen die Baugenehmigung für alle Antennen in der Tasche. Die örtliche Genehmigungsbehörde gibt nur noch formal den Stempel. Das ist eine unerhörte Entmachtung der regionalen Bauaufsichtsbehörden. Die Interessen der Mobilfunkunternehmen kommen so unbeschränkt zum Zuge, auch wenn die Bevölkerung dadurch geschädigt wird.

Ausschluß von Mitspracherechten der Kommunen und Nachbarschaften

Die Bauaufsichtsbehörde soll nach der geltenden HBO, die Errichtung von 5G – Antennen öffentlich bekannt machen und Beteiligte anhören, da 5G – Antennen

„aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs geeignet sind, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, zu benachteiligen oder zu belästigen.“ §71 ,§72 HBO a.F.

Die Landesregierung hebelt mit dieser Gesetzesinitiative rechtstaatliche Garantien der Bürgerbeteiligung zum Schutz der Bevölkerung aus.

Bei dem neuen § 77a werden Mitspracherechte der Kommunen und Nachbarschaften und öffentlichen Bekanntmachungen ausgeschlossen:

Dies geschieht dadurch, daß alle Paragraphen die eine Bürgerbeteiligung vorsehen für 77a nicht gelten.

„(5) Die §§ 67, 69 Abs. 2 und 5 Satz 1 und 2, § 70 Abs. 1 mit Ausnahme der Beteiligung der Gemeinde, § 70 Abs. 2 und § 73 Abs. 1 und 2 Satz 2 gelten entsprechend;“ Drucksache 20/1645

Die §71 und §72, die die Mitsprache der Kommunen und Nachbarschaften in der alten HBO regeln, gelten bei den Typengenehmigungen nicht. §70 gilt aber mit Ausnahme der Beteiligung der Gemeinde.

In der alten HBO heißt es:

§71 Beteiligung der Nachbarschaft

1 Die Bauaufsichtsbehörde soll die Nachbarschaft benachrichtigen, bevor von Vorschriften, die ihrem Schutz dienen, Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden; das gilt auch, wenn die angewandte Abweichungs-, Ausnahme- oder Befreiungsvorschrift selbst nachbarschützend ist.

2 Einwendungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.

(1) Die Bauaufsichtsbehörde kann das Bauvorhaben auf Antrag der Bauherrschaft vor der Entscheidung über den Bauantrag öffentlich bekannt machen, wenn

1.mehr als 20 Personen zu beteiligen sind oder

2.bauliche Anlagen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs geeignet sind, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, zu benachteiligen oder zu belästigen.“

Die Änderung der HBO gewährt noch eine weitere Erleichterung für Mobilfunkbetreiber:

5G Mini-Zell-Antennen ganz ohne Genehmigung

Die Ausnahmen von dem „Genehmigungserfordernis“, das bisher für Antennen von 10m Höhe galt, wird auf Antennen von 15m erweitert (wobei 15m nicht vom Erdboden aus gemessen werden, sondern von der Dachbegrenzung, sollte der Mast auf einem Dach stehen) und der Abstand der Antennen von der Gebäudewand von bisher 4 H auf 2H reduziert. Diese „Erleichterungen“ machen es möglich, daß die geplanten tausenden 5G – Mini-Zell-Antennen (ergänzend zu den großen Antennen) ganz ohne Genehmigung – nicht einmal einer formalen – direkt vor unseren Wohnungen und Schulen an Straßenlaternen und Ähnlichem errichtet werden können .

Wir fordern die Landtagsabgeordneten zu einer Kehrtwende auf.

Anstatt unkritisch den globalen Vorgaben nach flächendeckender Einführung von 5G zu folgen und dabei den bestehenden gesetzlichen Auftrag der Landesregierung zum Schutz des Bürgers , wie in §§13, 71 und 72 HBO definiert ist, für null und nichtig zu erklären, fordern wir sie auf:
erteilen sie der Gesetzesänderung eine Absage
setzen sie sich dafür ein,

daß vor dem Ausbau des 5G-Netzes Industrie und Staat die Unschädlichkeit dieser Technologie beweisen müssen.

Schließen Sie sich damit den Städten in Europa an, die die Installation von 5G aus diesem Grund bereits abgelehnt haben, darunter: Brüssel, Florenz, Rom, ferner die Kantone Genf, Jura und Waadt in der Schweiz sowie Bad Wiessee.

Weitere Infos:

www.kompetenzinitiative.net,www.ul-we.de, www.stopp5g.net, www.gegen5g.de, https://ehtrust.org/science/

https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fpubh.2019.00223/full

Fotoimpressionen: BÜRGERDIALOG 5G-Technologie in der Centralstation Darmstadt vom 20.11.2019

Von 157 Anwesenden bei Beginn der Verantstaltung stand für 88 die Gesundheit im Mittelpunkt


„AUSBAU DES 5G MOBILFUNKS IN DARMSTADT / DER OB LÄDT EIN ZUM BÜRGERDIALOG

Vortrag und Diskussion
Die Initiative „Stopp-5G-Darmstadt“ hat in einem Gespräch mit dem
Oberbürgermeister die Zusage erhalten, dass es an diesem Bürgerabend
eine öfffentliche Diskussion zu 5G geben wird. Das gibt uns allen die
Chance den Netzausbau zu hinterfragen und in Dialog mit Entscheidern und
Gestaltern zu treten.
Darmstadt ist „Modellstadt“, hier soll nach dem Willen von Politik und Industrie möglichst schnell das neue 5G-Netz als Standard ausgebaut werden! „

Einladungstext von https://www.politnetz-darmstadt.de/node/27508

In der Mitte des Saals gab es einen runden Tisch, an dem die jeweiligen Experten von Bürgern befragt wurden.
Die Themenblöcke:
Technik und Ausbau
Anwendungen und Nutzen
Gesundheit und Exposition
Recht, Genehmigungen und Messungen
Wo es überall strahlt in Darmstadt
Legende der obigen Karte der Bundesnetzagentur 2019 – (Die Karte befand sich auf der Rückseite einer Infotafel)

Wer mal bei sich in der Umgebung schauen mag:
https://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/Default.aspx

5G Sichtweisen aus der Jugendwerkstatt

Arbeitsergebnisse basierend auf einem Workshop vor der Veranstaltung

Grenzwerte für Hochfrequenzbelastugen (HF)
Dieser Zettel hing bei „Grenzwerte“
Evolution der Mobilfunktechnik
Die 5G-Technologie: Wirklich eine Revolution oder eher wie im Komik? Siehe BUND-Flyer unten…
BUND-Flyer: Digitale Medien in Schulen / Start in die nächste (De)generation?
Flyer vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der neben zahlreichem Infomaterial ausgelegt wurde von der Initiative „Stopp-5G-Darmstadt

Frage: Wann folgt ein 5G-Bürgerdialog in Frankfurt?