Brief an die hessischen Landtagsabgeordneten
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete des Landes Hessen,
die Landesregierung aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Änderungsantrag zur hessischen Bauordnung (Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung (Drucksache 20/1645))eingebracht, der den Ausbau von 5G- Mobilfunkmasten enorm erleichtern und bisherige „Hindernisse“ bei Genehmigungsvorschriften aus dem Weg räumen soll:
„Im Hessischen Mobilfunkpakt hat sich die Landesregierung verpflichtet, am Ausbau des Mobilfunknetzes und im besonderen des 5G-Netzes mitzuwirken. Als ein Hemmnis bei der Umsetzung des neuen 5G-Standards wurde die Vielzahl von Genehmigungsverfahren benannt, die dadurch entstünden, dass die nunmehr benötigte Höhe der Antennenanlagen vielfach 15 m betrage und damit oberhalb der bisherigen Grenze der Baugenehmigungsfreiheit von 10 m liege. Zudem werden die Abstandsvorschriften als weitere Hürde genannt.“
Wir fordern die Landtagsabgeordneten auf, dieser Gesetzesänderung zu widersprechen und ihre Inkraftsetzung zu verhindern.
Hessische Landesregierung verletzt §13 der Hessischen Bauordnung
Mit der Unterstützung der Einführung von 5G, wozu sich die hessische Landesregierung durch den hessischen Mobilfunkpakt 2018 mit den größten Mobilfunkbetreibern der Deutschen Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland verpflichtet hat, verletzt die hessische Landesregierung §13 der Hessischen Bauordnung. Dieser besagt:
„§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse
Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, Einflüsse der Witterung, pflanzliche oder tierische Schädlinge oder durch andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. „
Die Einführung von 5G wird massive Gesundheitsschädigungen zur Folge haben, denn die Menschen werden damit einer massiv erhöhten Einwirkung hochfrequenter Strah-lung (HF) ausgesetzt.
Die gesundheitsschädigende Wirkung von Microwellenstrahlung auf Mensch und Umwelt ist bewiesen: 1. durch die steigende Anzahl von Elektrosensiblen; 2. durch viele tausend von Fachleuten gegengeprüfte klinische Studien: Diese zeigen auf, dass bereits die elektromagnetischen Felder der 3. und 4. Generation erhebliche Schädigungen bei Menschen, Tieren und Pflanzen bewirken – in den Organsystemen sowie in der Zell- und DNA-Struktur, womit jene Techniken bereits heute zu einem nicht unerheblichen Anteil zur Entstehung der wichtigsten Zivilisationskrankheiten wie Krebs, Herzerkrankungen und Diabetes beitragen. Sicher ist: Mit Einführung des 5G-Mobilfunknetzes, das 10- bis 100mal leistungsfähiger ist als 4G, wird dieser Anteil erheblich ansteigen bzw. die Zahl der Betroffenen deutlich zunehmen. (Quelle)
Hat die hessische Landesregierung bei Ihrem massiven Bestreben auch noch die letzten Funklöcher zu schließen, darüber nachgedacht, wohin dann die vielen Elektrosensiblen, die durch genau diese Politik immer mehr werden, fliehen sollen, wenn es keine Funklöcher mehr gibt ?
Dem globalen Beschluß zur Einführung von 5G ging kein Unbedenklichkeitsnachweis voraus, wie das beispielsweise bei der Einführung von neuen Medikamenten heute dank den Lehren, die aus der Contergan – Affäre gezogen wurden, üblich ist.
Wollen wir den Contergan – Skandal heute im Fall von 5G wiederholen?
Die Verantwortungslosigkeit, einfach per Dekret von der Unschädlichkeit von 5G auszugehen, läßt sich auch nicht durch die skandalösen Grenzwerte für EMF-Strahlung legitimieren.
Die deutschen Grenzwerte sind ein Freibrief für die Industrie und im internationalen Bereich glänzt Deutschland durch besondere Menschenfeindlichkeit. Die Grenzwerte der Länder Schweiz, Italien, Paris City, Polen, Russland und Regionen in Belgien sind 100 bis 10.000 mal niedriger als die deutschen und die der USA. Sie beziehen im Unterschied zu den deutschen auch nicht- thermische, biologische Effekte ein. (Quelle)
Mit der Leugnung der biologische Wirkung der elektromagnetischen Strahlung in ihren Grenzwerten steht Deutschland ganz im Einklang mit den globalen Initiatoren von 5G. Für wie naiv werden wir gehalten, daß wir an die Unwissenheit der Machtelite über die biologischen Schäden glauben sollen, wenn diese aus der Militärforschung mit Mikrowellenwaffen solche Schädigungen ganz genau kennen. Die Tatsache, daß Mikrowellenwaffen mit ähnlichen Frequenzen wie 5G arbeiten, nährt den Verdacht, daß die biologischen Wirkungen vielmehr deshalb ausgeklammert werden, weil die Verantwortlichen die Schäden genau kennen.
Wir fordern von der hessischen Landesregierung für Hessen EMF Grenzwerte einzuführen, die die Erkenntnisse der neuen medizinischen Studien über die gesundheitlichen Schäden von elektromagnetischer Strahlung berücksichtigen.
Der globale flächendeckende Einsatz von 5G stellt ein Experiment an der Menschheit und der Umwelt dar, was durch internationales Recht (Nürnberger Kodex) als Verbrechen definiert ist.
Diese nach internationalem Recht illegale Praxis wird durch die hessische Landesregierung mit dem Mobilfunkpakt und den jetzt beantragten Gesetzesänderungen unterstützt.
Bei der Einführung von Typengenehmigungen gemäß dem vorgeschlagenen §77a HBO, die bei der Landtags- Debatte verschleiernd als Erleichterung von „seriellem Bauen“ „Plattenbauten“ „Gebäude nach dem Baukastensystem“ diskutiert werden, geht es in Wirklichkeit um einen erdrutschartigen Ausschluß von Mitspracherechten der Kommunen und Nachbarschaften, dem Verzicht auf öffentliche Bekanntmachungen und dem Ausschluß der örtlichen Baugenehmingungsbehörden beim Genehmigungsverfahren von 5G – Masten.
Ausschluß der örtlichen Baugenehmingungsbehörden beim Genehmigungsverfahren von 5G – Masten
Die Typengenehmigungen werden von einer zentralen Stelle ( in Hessen in Gießen ) erteilt:
„Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen …
Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen erteilt werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen…
(3) Typengenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Land Hessen…
(4) Eine Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung, ein bauaufsichtliches Verfahren durchzuführen.Die in der Typengenehmigung entschiedenen Fragen sind vonder Bauaufsichtsbehörde nicht mehr zu prüfen „(Drucksache 20/1645).
Das örtliche Baugenehmigungverfahren ist damit reine Formsache, weil mit der Typengenehmigung zentral alle relevanten Fragen schon vorentschieden sind und nicht mehr geprüft werden können.
Ist irgendwo in Deutschland eine Typengenemigung für 5G – Antennen erteilt, haben die Unternehmen die Baugenehmigung für alle Antennen in der Tasche. Die örtliche Genehmigungsbehörde gibt nur noch formal den Stempel. Das ist eine unerhörte Entmachtung der regionalen Bauaufsichtsbehörden. Die Interessen der Mobilfunkunternehmen kommen so unbeschränkt zum Zuge, auch wenn die Bevölkerung dadurch geschädigt wird.
Ausschluß von Mitspracherechten der Kommunen und Nachbarschaften
Die Bauaufsichtsbehörde soll nach der geltenden HBO, die Errichtung von 5G – Antennen öffentlich bekannt machen und Beteiligte anhören, da 5G – Antennen
„aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs geeignet sind, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, zu benachteiligen oder zu belästigen.“ §71 ,§72 HBO a.F.
Die Landesregierung hebelt mit dieser Gesetzesinitiative rechtstaatliche Garantien der Bürgerbeteiligung zum Schutz der Bevölkerung aus.
Bei dem neuen § 77a werden Mitspracherechte der Kommunen und Nachbarschaften und öffentlichen Bekanntmachungen ausgeschlossen:
Dies geschieht dadurch, daß alle Paragraphen die eine Bürgerbeteiligung vorsehen für 77a nicht gelten.
„(5) Die §§ 67, 69 Abs. 2 und 5 Satz 1 und 2, § 70 Abs. 1 mit Ausnahme der Beteiligung der Gemeinde, § 70 Abs. 2 und § 73 Abs. 1 und 2 Satz 2 gelten entsprechend;“ Drucksache 20/1645
Die §71 und §72, die die Mitsprache der Kommunen und Nachbarschaften in der alten HBO regeln, gelten bei den Typengenehmigungen nicht. §70 gilt aber mit Ausnahme der Beteiligung der Gemeinde.
In der alten HBO heißt es:
„§71 Beteiligung der Nachbarschaft
1 Die Bauaufsichtsbehörde soll die Nachbarschaft benachrichtigen, bevor von Vorschriften, die ihrem Schutz dienen, Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden; das gilt auch, wenn die angewandte Abweichungs-, Ausnahme- oder Befreiungsvorschrift selbst nachbarschützend ist.
2 Einwendungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.
(1) Die Bauaufsichtsbehörde kann das Bauvorhaben auf Antrag der Bauherrschaft vor der Entscheidung über den Bauantrag öffentlich bekannt machen, wenn
1.mehr als 20 Personen zu beteiligen sind oder
2.bauliche Anlagen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs geeignet sind, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, zu benachteiligen oder zu belästigen.“
Die Änderung der HBO gewährt noch eine weitere Erleichterung für Mobilfunkbetreiber:
5G Mini-Zell-Antennen ganz ohne Genehmigung
Die Ausnahmen von dem „Genehmigungserfordernis“, das bisher für Antennen von 10m Höhe galt, wird auf Antennen von 15m erweitert (wobei 15m nicht vom Erdboden aus gemessen werden, sondern von der Dachbegrenzung, sollte der Mast auf einem Dach stehen) und der Abstand der Antennen von der Gebäudewand von bisher 4 H auf 2H reduziert. Diese „Erleichterungen“ machen es möglich, daß die geplanten tausenden 5G – Mini-Zell-Antennen (ergänzend zu den großen Antennen) ganz ohne Genehmigung – nicht einmal einer formalen – direkt vor unseren Wohnungen und Schulen an Straßenlaternen und Ähnlichem errichtet werden können .
Wir fordern die Landtagsabgeordneten zu einer Kehrtwende auf.
Anstatt unkritisch den globalen Vorgaben nach flächendeckender Einführung von 5G zu folgen und dabei den bestehenden gesetzlichen Auftrag der Landesregierung zum Schutz des Bürgers , wie in §§13, 71 und 72 HBO definiert ist, für null und nichtig zu erklären, fordern wir sie auf:
erteilen sie der Gesetzesänderung eine Absage
setzen sie sich dafür ein,
daß vor dem Ausbau des 5G-Netzes Industrie und Staat die Unschädlichkeit dieser Technologie beweisen müssen.
Schließen Sie sich damit den Städten in Europa an, die die Installation von 5G aus diesem Grund bereits abgelehnt haben, darunter: Brüssel, Florenz, Rom, ferner die Kantone Genf, Jura und Waadt in der Schweiz sowie Bad Wiessee.
Weitere Infos:
www.kompetenzinitiative.net,www.ul-we.de, www.stopp5g.net, www.gegen5g.de, https://ehtrust.org/science/
https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fpubh.2019.00223/full