Kundgebung Stopp 5G-Mobilfunk Bürgerinitiativen gegen die Änderung der hessischen Bauordnung (HBO) am 10.3.20 in Wiesbaden

Frankfurt, 4.03.2020

Kundgebung Stopp 5G-Mobilfunk Bürgerinitiativen gegen die Änderung der hessischen Bauordnung (HBO) am 10.3.20 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr am Mauritiusplatz in Wiesbaden

Kein Rollout von 5G-Mobilfunksendemasten
Keine Aushebelung  der Mitspracherechte der Bürger
Wahrung des Vorsorgeprinzips – Schutz des Lebens

Einen Tag vor der Anhörung im Landtag bezüglich der Gesetzesänderungen der hessischen Bauordnung (HBO) treffen sich mehrere Stopp 5G-Mobilfunk Bürgerinitiativen (Frankfurt, Taunus, Gießen, Wiesbaden, Darmstadt, Dreieich) am 10.03.20 in Wiesbaden zu einer Kundgebung am Mauritiusplatz.

Sie wollen darauf aufmerksam machen, dass durch die geplante Änderung der HBO, von der Bevölkerung nahezu unbemerkt, Tür und Tor für den Ausbau der 5G-Mobilfunktechnologie geöffnet wird, ohne an den gesundheitlichen Schutz der Bürger zu denken.

Laut den Bürgerinitiativen ist die gesundheitsschädigende Wirkung von elektromagnetischer Strahlung auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt bereits durch über 1.000 unabhängige Studien erwiesen.

Daher erfolgte durch die Bürgerinitiativen auch eine Eingabe/Petition an den Ausschuss Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen des Hessischen Landtags.

Die Grundlagen der Kundgebung und der eingereichten Petition im Detail ausformuliert:

Die Landesregierung aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Änderungsantrag zur hessischen Bauordnung (Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung (Drucksache 20/1645)) eingebracht, der den Ausbau von 5G- Mobilfunkmasten enorm erleichtern und bisherige „Hindernisse“ bei Genehmigungsvorschriften aus dem Weg räumen soll.

Dies sei eine weitere Umsetzung des hessischen Mobilfunkpaktes 2018, in dem sich die hessische Landesregierung verpflichtet hat, die Mobilfunkbetreiber bei der Einführung von 5G zu unterstützen.

Die Stopp 5G-Mobilfunk Bürgerinitiativen kritisieren die geplante Absegnung von 5G-Mobilfunksendemasten durch ein Standardgenehmigungsverfahren.
Einmal mit Typengenehmigung zugelassen, könnten die 5G-Sendeamasten ganz ohne weitere Baugenehmigung legal aufgestellt werden. Dadurch werden die Bürgermitspracherechte und Gesundheitsinteressen der Bürger missachtet.

Mit dieser Vorgehensweise verletze die hessische Landesregierung allerdings §3 und §13 der bisherigen Hessischen Bauordnung in der Fassung vom Juli 2018.

Diese lauten:
§ 3 Allgemeine Anforderungen:
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.“(HBO a.F.).

„§ 13  Schutz gegen schädliche Einflüsse
Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, Einflüsse der Witterung, pflanzliche oder tierische Schädlinge oder durch andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen“ (HBO a.F.).

Überdies würde durch die geplante Änderung dem Bürger sein Mitspracherecht entzogen.

Da die Landesregierung mit der Einführung des §77a rechtstaatliche Garantien der Bürgerbeteiligung zum Schutz der Bevölkerung, die in der alten HBO vorhanden sind, aushebeln würde.

Die Mitspracherechte der Kommunen und Nachbarschaften sowie öffentliche Bekanntmachungen, die in den Paragraphen §71 und §72 geregelt sind, würden bei den Typengenehmigungen nicht mehr gelten.

Die hessische Landesregierung handele mit der vorbehaltlosen Unterstützung der Mobilfunkbetreiber bei der Einführung von 5G, ohne die Gefährdung von Leben, Gesundheit und der natürlichen Lebensgrundlagen durch diese Technologie zu berücksichtigen.

Die jeweiligen Stopp 5G-Mobilfunk Bürgerinitiativen verlangen von den die Landtagsabgeordneten eine  Kehrtwende!
Die geplanten Gesetzesänderungen der HBO, die zur Erleichterung der Genehmigungsverfahren für 5G und dem Ausschluss der Mitspracherechte der Bevölkerung dienen, sollen eine Absage erhalten.


Überdies solle die Einführung von 5G an sich gestoppt werden, solange die Unbedenklichkeit dieser Technologie nicht durch unabhängige Studien erwiesen ist.

Die Anhörung im Ausschuss Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen findet am Mittwoch, den 11.3.20 um 14:00 Uhr im hessischen Landtag statt. Die Anhörung ist öffentlich. Wer Interesse hat, kann sich anmelden, jedoch ohne Redemöglichkeit.

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Hessische Bauordnung 2018
https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/181219_hbo_10.5.pdf

GesetzentwurfFraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung  Drucksache 20/1645  03. 12. 2019
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/5/01645.pdf

Text der Eingabe an den Landtag von der Bürgerinitiative Stopp 5G Frankfurt
https://frankfurt5gfreihome.files.wordpress.com/2020/03/eingabe-an-ausschuc39fwva-hbo.pdf

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