Offener Brief an den Polizeipräsidenten der Stadt Frankfurt Gerhard Bereswill

Frankfurt/Main, den 28.05.2020

Sehr geehrter Herr Polizeipräsident Bereswill!

Mit diesem Schreiben wendet sich die Bürgerinitiative ‚Stopp 5G Frankfurt‘ an den obersten Dienstherren der Frankfurter Polizei. Dies scheint uns geboten aufgrund der im Folgenden beschriebenen Vorfälle in Zshg. mit einer von unserer Gruppe angemeldeten und vom Ordnungsamt unter Auflagen genehmigten Kundgebung auf dem Opernplatz in Frankfurt am Main am 23.05.20 zwischen 14 und 17 h.

Bisher waren wir gewohnt und wussten es zu schätzen, dass die Einsatzkräfte ihre gesetzliche Aufgabe wahrnehmen, angemeldete Kundgebungen abzusichern. Dies war dieses Mal leider nicht der Fall.

Denn die in Rede stehende Kundgebung wurde von Gegendemonstranten gesprengt.

Diese sind in großer Zahl – etwa 100 vermummte Personen – mit Sprechchören, Transparenten und einer ebenfalls – sogar bis zur völligen Unkenntlichkeit – vermummten Trommelgruppe (venezianische Augenmasken, durchgehende, also großflächige Tücher über Mund und Nase, Perücken) mit sehr lauten Trommeln auf dem von uns angemeldeten Platz so laut aufgetreten, dass wir mit unserer Lautsprecherbox nicht dagegen ankommen und daher keine einzige Rede halten konnten.

Die Polizei hat ihre Aufgabe nicht wahrgenommen, die Durchführung der angemeldeten Veranstaltung abzusichern.

Wir haben einen Platz von 15 m x 12 m [180 m2] angemeldet, aber die Polizei hat nicht dafür gesorgt, dass wir diesen für den angemeldeten Zweck benutzen konnten, sondern hat den Gegendemonstranten freien Lauf gelassen.

  1. Die Polizisten haben es zugelassen, dass Gegendemonstranten verhindern konnten, z.T. indem sie uns die Kreide beim Aufzeichnungsversuch in den Händen zertreten haben, dass wir den Platz mit 80 Teilnehmern mit Kreuzen gemäß Auflagen vollständig kennzeichnen konnten. Gegendemonstranten haben sich ostentativ dort platziert, wo wir die Kreuze aufzeichnen wollten bzw. bereits vorhandene Kreuze weggewischt, und als wir die Polizei zur Hilfe riefen, hat diese nicht reagiert. Die Anmelderin hat einen Polizisten angesprochen und ihn aufgefordert, dagegen einzuschreiten. Er reagierte jedoch nicht.
  2. Die anwesende Polizei hat den angemeldeten Platz von 80 Teilnehmern mit jew. 1,5m-Abstand für interessierte Teilnehmer/Passanten nicht abgesichert, sondern zugelassen, dass Gegendemonstranten, die sich in der Regel nicht an die Abstandsregeln hielten, mit ihren Transpis diesen Platz vollständig belegen und interessierte Teilnehmer somit vollständig daran hindern konnten, sich auf dieses Terrain zu begeben.

Es war für die Polizei auf Grund der Transparente und der nahezu ununterbrochen gerufenen Sprechchöre und Trommeln klar erkennbar, dass es sich hierbei um Gegendemonstranten handelte.

  1. Die Polizei hat es während der gesamten Zeit der Veranstaltung unterlassen sicherzustellen, dass wir uns ggü. Außenstehenden als Veranstalter klar kenntlich machen konnten: Diese große Gruppe von Gegendemonstranten hat sich mit mehreren mannshohen Transpis direkt vor dem Punkt (auf dem Umrandungsmäuerchen um den großen Brunnen) aufgestellt, auf dem sich unsere Redner positioniert hatten. Unser Transpi, aus dem hervorgeht, wer wir sind, haben sie auf die Erde gerissen, einige Meter weggezerrt und sich zu Mehreren draufgestellt.
  2. Eine zweite Gruppe von Gegendemonstranten, 5 Männer von „Die Partei“, haben sich mit mannshohen Tafeln mit ihrem Partei-Logo neben uns auf die Mauer gestellt und so den Eindruck erweckt, dass sie die Veranstalter seien. Zudem hat auch diese Gruppe mit gezielten Zwischenrufen dazu beigetragen, unsere Bemühungen, sich dennoch Gehör zu verschaffen, weiterhin zu sabotieren.
  3. Die Polizei hat es ferner versäumt, die Trommlergruppe – die sich direkt vor unserem Lautsprecher aufgestellt hatte und ununterbrochen dermaßen laut trommelte, dass unsere Lautsprecherbox nicht dagegen ankam und wir keine einzige Rede halten konnten – entweder zum Schweigen zu bringen oder vom angemeldeten Platz zu verweisen. Der Aufforderung der Polizei, dass die Trommler wenigstens für 30 Min. ruhig sein sollten, sind diese mitnichten nachgekommen. Das hat die Polizei jedoch nicht veranlasst, ihre Aufforderung durchzusetzen.

Es kann von der Polizei nicht unbemerkt geblieben sein, dass die Störertrupps, die die Repräsentanten der Corona-Proteste als Nazis verunglimpften und bekämpfen wollten, sich ausschließlich zu diesem Zweck in der Stadt organisiert haben. Wir sind keine Nazis, wir setzen unsere Positionen nicht gewaltsam durch. Die Gegendemonstranten hingegen setzen ihr eigenes Rechtsverständnis jedoch durch massive Störungen, sabotageartige Handlungen (z.B. absichtliches Sich-in-den-Weg-stellen, Einkesseln der Redner/innen, Mikrofonsteckerziehen) und letztendlich Verhinderung angemeldeter Kundgebungen durch. Das ist ein zutiefst undemokratisches Verhalten.

Sie hatten einen im Internet veröffentlichten Treffpunkt (!) an der Hauptwache (s. Abbildung) ausgemacht, von dem aus sie loszogen, um andere Veranstaltungen systematisch zu verhindern.

Hat die Polizei nicht die Möglichkeit, sie daran zu hindern, loszuziehen, um angemeldete Veranstaltungen zu sprengen? Die Sprengung angemeldeter Kundgebungen ist die Außerkraftsetzung des Versammlungsrechts und deswegen illegal.

Die Polizei wurde von einer Kundgebungsteilnehmerin angesprochen, wieso diese das Versammlungsrecht nicht durchsetze, da es sich um eine angemeldete Kundgebung handele. Die Antwort der Polizei, dass unsere Box zu leise sei und wir daher mit einer stärkeren Box auftreten müssten, ist einfach lächerlich. Solange wir in einem Rechtstaat leben, sollten wir uns von Wild-West-Zuständen unterscheiden, in denen nur Derjenige sich durchsetzen kann, der über die leistungsstärkste Box verfügt.

Wir fordern Sie auf, ihrer Aufgabe nachzukommen, das Versammlungsrecht durchzusetzen.

Bzgl. kommender Kundgebungen fordern wir:

1. Das Terrain, das die Veranstalter via Auflagen genauestens zu markieren haben, um die Abstandsregelungen einzuhalten, muss von den Polizeikräften im Bedarfsfall dergestalt gesichert werden, dass dies den an der Kundgebung Teilnehmenden, zufälligen, spontan interessierten Passanten sowie auch sich an demokratische Regeln haltenden Bürgern anderer Auffassung, aber ohne die Veranstalter und/oder andere Zuhörer zu behindern oder gar zu sabotieren, den freien Zutritt zu diesem Areal ermöglicht.

2. Akustische Störquellen, die über einzelne Zwischenrufe hinausgehen, in systematischer Weise erfolgen und dazu geeignet sind, die Vorträge massiv zu stören oder gar zu verunmöglichen, hat die Polizei zu unterbinden.

Wir erwarten Ihre Stellungnahme möglichst zeitnah, am besten noch vor Stattfinden unserer nächsten ordentlich angemeldeten Kundgebung am 30.05.20 an gleichem Ort.

Mit freundlichen Grüßen!

Jan Veil

i.A. der Bürgerinitiative ‚Stopp 5G Frankfurt‘

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